So funktioniert die Erfolgsvergütung

Jährliches Einkaufsvolumen250.000 €
Erzielte Einsparung10 %
Neues jährliches Preisniveau225.000 €
Einsparung pro Jahr25.000 €
Bewertungszeitraum36 Monate
Einsparungsbasis75.000 €
Erfolgsvergütung 15 %11.250 €
Verbleibender wirtschaftlicher Vorteil für den Kunden63.750 €

85% der Einsparung bleiben beim Kunden.

Im Beispiel entsteht eine Erfolgsvergütung von 11.250 €, weil zuvor einwirtschaftlicher Vorteil von 75.000 € geschaffen wurde.


Je höher meine Erfolgsvergütung ausfällt, desto höher ist auch die zuvor für Ihr Unternehmen erzielte Einsparung.

Vergütung entlang der fünf Phasen

Alle Phasen und Leistungsbausteine sind modular aufgebaut und können abhängig vom Bedarf auch einzeln beauftragt werden.

Kick-off

Kostenfrei

Ziele, Ausgangssituation, Datenbedarf und möglicher Projektumfang werden gemeinsam geklärt.

Analyse & Potenzialbericht

Transparenter Festpreis je nach Umfang

Analyse der relevanten Kosten, Verträge, Preisstrukturen und Potenziale. Vor Beginn der Umsetzung erhalten Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage

Verhandlungen

Schlank kalkulierte Vergütung für die Verhandlungsarbeit
+ 15 % Erfolgsvergütung auf nachweislich erzielte Einsparungen

Analyse der relevanten Kosten, Verträge, Preisstrukturen und Potenziale. Vor Beginn der Umsetzung erhalten Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage

Implementierung

Abrechnung nach Aufwand

Unterstützung bei der Umsetzung neuer Konditionen, Lieferanten, Verträge, Prozesse und Systeme.

Steuerung & operative Unterstützung

Abrechnung nach Aufwand

Laufende Unterstützung, Reporting, KPI-Steuerung, Nachverhandlungen und operative Begleitung nach individuellem Bedarf.

Häufige Fragen zur Erfolgsvergütung

Die 36 Monate sind der Bewertungszeitraum für den erzielten wirtschaftlichen Preisvorteil. Sie bedeuten nicht, dass ein Lieferant seine Preise zwingend für drei Jahre festschreibt.

Gerade bei Verbrauchsmaterialien oder Warengruppen mit kurzen Preisbindungen können sich Einkaufspreise innerhalb dieses Zeitraums verändern. Entscheidend ist der durch die Verhandlung geschaffene wirtschaftliche Vorteil gegenüber dem bisherigen Preisniveau.

Allgemeine Preisänderungen bedeuten nicht automatisch, dass der zuvor erzielte Vorteil entfällt.

Beispiel:
Aus einem bisherigen Einkaufsvolumen von 250.000 € wird durch die Verhandlung ein Preisniveau von 225.000 €. Steigen die Preise später allgemein um 5 %, würden aus 250.000 € rechnerisch 262.500 €. Das verhandelte Preisniveau steigt entsprechend von 225.000 € auf 236.250 €. Der durch die ursprüngliche Verhandlung geschaffene relative Preisvorteil bleibt damit grundsätzlich bestehen.

Entstehen durch eine spätere aktive Nachverhandlung zusätzliche Einsparungen, werden ausschließlich diese neu erzielten Vorteile betrachtet.

Bereits vergütete Einsparungen werden nicht doppelt berechnet.

So bleibt das Modell nachvollziehbar: Jeder neu geschaffene wirtschaftliche Vorteil wird einmal bewertet.

BERATUNG MUSS MEHR BRINGEN, ALS SIE KOSTET

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